Beratungsvertrag (Muster, Selbstzahler) — Vorlagen & Materialien - GenoEasy
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Beratungsvertrag (Muster, Selbstzahler)

Muster-Beratungsvertrag für Selbstzahler-Settings (Coaching, freiberufliche Beratung), der Auftrag, Honorar, Schweigepflicht-Rahmen, Absage-Regelung und DSGVO-Verweis bündelt. ⚠️ Wichtig: Vor produktivem Einsatz juristische Prüfung empfohlen (Rechtsberatung im jeweiligen Tätigkeitsfeld) — dieses Muster ist keine rechtsverbindliche Beratung.

Format: PDF Version: 1.0 Stand: 2026-06-03 Lizenz: CC BY 4.0 Sprache: DE

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⚠ Hinweis: Die Vorlagen sind allgemeine Muster ohne Rechtsberatung. Vor produktivem Einsatz bei rechtlich sensiblen Vorlagen (DSGVO, Beratungsvertrag) juristische Prüfung empfehlen.

<strong>Hinweis:</strong> Dies ist eine Muster-Vorlage ohne Rechtsberatung. Inhalte und Formulierungen müssen an die eigene Berufsgruppe, Berufsordnung und Praxissituation angepasst werden — eine juristische Prüfung wird empfohlen. GenoEasy übernimmt keine Haftung für die Verwendung dieser Vorlage.

Wofür dieser Vertrag?

Beratung, Coaching und Therapie sind rechtlich Dienstverträge (§§ 611 ff. BGB). Vom ersten Termin an entstehen gegenseitige Pflichten — Honorar, Verschwiegenheit, Mitwirkung, Aufklärung. Ein schriftlicher Vertrag macht diese transparent und beweisbar. Er schützt die Berater:in vor unbezahlten Ausfällen und unklaren Erwartungen — und vor allem die Klient:in, die so weiß, worauf sie sich einlässt.

Drei handfeste Gründe sprechen für Schriftform: Berufsverbände (DGSF, SG, DPtV, einzelne Kammern) verlangen sie inzwischen ausdrücklich. Die DSGVO (Art. 6, 7, 9) erfordert bei Gesundheitsdaten ohnehin eine schriftliche Einwilligung. Und im Streitfall ist der Vertrag das wichtigste Beweismittel. Besonders heikel: Wer dieselbe Honorarstaffel mehrfach verwendet, nutzt damit AGB im Sinne von § 305 BGB — Klauseln müssen klar zur Kenntnis gebracht und unterschrieben sein, sonst sind sie unwirksam.

Abgrenzung Beratung / Heilbehandlung: Wer ohne Approbation oder Heilpraktiker-Erlaubnis arbeitet, darf nicht behandeln, sondern nur beraten. Diese Abgrenzung muss im Vertrag eindeutig sein — zum Schutz der Klient:in und zur Verteidigung gegen den Vorwurf der unerlaubten Heilkunde-Ausübung (§ 5 HeilprG). Eine bloß formelle Klausel reicht nicht: Wer faktisch behandelt, riskiert Strafverfolgung und den Verlust der Berufshaftpflicht.

Inhalt: §1 Vertragsparteien · §2 Gegenstand · §3 Vergütung · §4 Schweigepflicht · §5 Datenschutz · §6 Haftung & Mitwirkung · §7 Vertragsdauer · §8 Sonstiges · Vertragsmuster zum Kopieren · FAQ · Checkliste · Quellen.


§1 — Vertragsparteien

§1 Vertragsparteien

(1) Auftragnehmer:in: Frau/Herr ______________________ · Berufsbezeichnung: ______________________ · Anschrift: ______________________ · Telefon/E-Mail: ______________________ · USt-IdNr./Steuernummer (sofern vorhanden): ______________________ · Berufshaftpflicht: ______________________

(2) Auftraggeber:in: Frau/Herr ______________________ · Geburtsdatum: ______________________ · Anschrift: ______________________ · Telefon/E-Mail: ______________________

(3) Bei Paar-, Familien- oder Mehrpersonen-Beratung gelten alle teilnehmenden volljährigen Personen als Auftraggebende und unterzeichnen gemeinschaftlich. Bei Minderjährigen unterzeichnen alle Sorgeberechtigten.

Erläuterung. Die Unterschrift legt fest, wer Vertragspartner:in ist und wem gegenüber Honorar bzw. Auskunft eingefordert werden kann. Bei Paarberatung haften beide gemeinsam, können aber individuell kündigen. Kritisch ist die Berufsbezeichnung: Wer sich „Therapeut:in" nennt, ohne approbiert oder als Heilpraktiker:in zugelassen zu sein, riskiert Strafverfolgung nach § 132a StGB — präzise Tätigkeitsbezeichnungen verwenden („Systemische Beraterin (DGSF)", „Coach"). Die Berufshaftpflicht-Angabe ist erste Frage im Schadensfall.

Stolperfallen

  • „Therapeut:in" verwenden ohne Approbation — strafbar nach § 132a StGB
  • Bei Paarberatung nur eine Person als Auftraggeber:in eintragen — Honorarforderung gegen die andere oft nicht durchsetzbar
  • Vergessene Aktualisierung der Berufshaftpflicht-Daten — Kürzungs- oder Verweigerungsgrund im Schadensfall
Anpassen: Berufsbezeichnung exakt auf eigene Qualifikation abstimmen.

§2 — Gegenstand der Beratung

§2 Gegenstand der Beratung

(1) Gegenstand ist die Erbringung einer systemischen Beratung durch die Auftragnehmer:in. Sie umfasst insbesondere die gemeinsame Erarbeitung eines Genogramms (mehrgenerationale Familiendarstellung nach McGoldrick & Gerson) sowie die darauf aufbauende Reflexion familiärer Muster, Ressourcen und Anliegen.

(2) Die Beratung ist ausdrücklich keine Heilbehandlung im Sinne des § 1 PsychThG oder des § 1 HeilprG. Sie dient nicht der Diagnose oder Behandlung psychischer Störungen mit Krankheitswert. Die Auftraggeber:in nimmt zur Kenntnis, dass die Auftragnehmer:in (sofern zutreffend) keine Approbation/Heilkunde-Erlaubnis besitzt und im Falle behandlungsbedürftiger Beschwerden eine Überweisung empfiehlt.

(3) Konkretes Anliegen der Auftraggeber:in: ______________________

(4) Setting: ☐ Praxisräume (Anschrift §1) ☐ Online via __________ (Datenschutz Anlage 1) ☐ Hausbesuch

(5) Sitzungsformat: ____ Min. pro Sitzung. Geplante Frequenz: __________. Die Sitzungszahl wird ergebnisoffen festgelegt; ein bestimmter Erfolg wird ausdrücklich nicht geschuldet (Dienstvertrag, nicht Werkvertrag).

Erläuterung. Beratung ist zugesagte Bemühung, kein versprochener Erfolg (Dienst-, nicht Werkvertrag) — Honorar kann nicht zurückgefordert werden, weil ein Ziel nicht erreicht wurde, sofern sorgfältig gearbeitet wurde. Die Negativ-Abgrenzung „keine Heilbehandlung" schützt vor dem Vorwurf unerlaubter Heilkunde, muss aber gelebt werden: Bei erkennbarer psychischer Erkrankung (Depression, Trauma-Folge, Suizidalität, Psychose) gehört Ansprechen und Weitervermittlung zur Sorgfaltspflicht. Die ergebnisoffene Formulierung in Abs. (5) verhindert Honorarstreit über „nicht erreichte Ziele".

Stolperfallen

  • Anliegen zu eng formulieren — jede inhaltliche Wendung erscheint dann als Vertragsbruch
  • Erfolgsversprechen in Werbung („nach 5 Sitzungen besser") — schiebt Vertrag Richtung Werkvertrag
  • Online-Setting (Zoom, MS Teams) ohne AVV und ohne EU-Server — DSGVO-Problem
Anpassen: Beratungsmethode konkret benennen (systemisch, lösungsorientiert, narrativ). Nicht angebotene Setting-Optionen streichen.

§3 — Vergütung und Zahlungsmodalitäten

§3 Vergütung und Zahlungsmodalitäten

(1) Das Honorar beträgt ____ Euro pro Sitzung à ____ Minuten (Standard 60 Min. zzgl. ca. 10 Min. Vor-/Nachbereitung). Bei abweichender Dauer wird anteilig abgerechnet.

(2) ☐ Kleinunternehmerin im Sinne des § 19 UStG; keine Umsatzsteuer. ☐ Honorar zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit 19 %).

(3) Rechnung nach jeder Sitzung / monatlich gesammelt (Zutreffendes wählen), zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug. Alternativ Barzahlung gegen Quittung.

(4) Ausfallhonorar: Bei Absage weniger als 24 Stunden vor Sitzungsbeginn bzw. bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird das volle Honorar fällig (§ 615 BGB analog). Bei rechtzeitiger Absage (>24 h) entstehen keine Kosten. Die Regelung gilt nicht bei nachweislich unverschuldeter Verhinderung (Attest, höhere Gewalt). Ein kostenfreier Ersatztermin im gleichen Quartal wird angestrebt.

(5) Bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie eine Mahngebühr von pauschal 5 Euro pro Mahnung. Vor Inkasso erfolgt eine schriftliche Zahlungserinnerung mit mindestens 14 Tagen Frist.

Erläuterung. Das Ausfallhonorar ist häufigster Streitpunkt. Die 24-Stunden-Regel ist von der Rechtsprechung bestätigt — aber nur als AGB-Klausel mit Ausnahmeregelung; starre Klauseln können nach § 307 BGB unwirksam sein. Bei Attest entfällt das Ausfallhonorar, bei „keine Lust" oder Vergessen wird es fällig. Beratungshonorare sind keine Krankenkassenleistung (außer in öffentlich finanzierten Beratungsstellen). Bei Kleinunternehmer-Status den Verweis nach § 19 UStG auf jeder Rechnung mitführen. Reine Beratung/Coaching ist umsatzsteuerpflichtig, sobald die Grenze (derzeit 22.000 EUR Vorjahresumsatz) überschritten ist.

Stolperfallen

  • Ausfallhonorar ohne Ausnahmeregelung — gerichtlich oft als unwirksam gestrichen
  • Vorauszahlung für Sitzungspakete ohne Rücktrittsrecht — im Verbraucherkontext meist unwirksam
  • Vermischung steuerfreier Heilbehandlung und steuerpflichtiger Beratung auf einer Rechnung — sortiert das Finanzamt nicht zu Ihren Gunsten
Anpassen: Konkretes Honorar einsetzen (kein Platzhalter im echten Vertrag!). Steuerstatus klar kennzeichnen.

§4 — Schweigepflicht und Verschwiegenheit

§4 Schweigepflicht und Verschwiegenheit

(1) Die Auftragnehmer:in verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Beratung anvertrauten oder bekannt gewordenen persönlichen, gesundheitlichen, familiären und beruflichen Informationen zeitlich unbegrenzt Stillschweigen zu bewahren. Die Pflicht besteht nach Vertragsende fort.

(2) Sofern die Auftragnehmer:in einer berufsständischen Schweigepflicht unterliegt (z.B. § 203 StGB als approbierte:r Therapeut:in oder Ärzt:in), gelten die gesetzlichen Vorschriften vorrangig. Bei freiberuflichen Berater:innen ohne strafrechtlich geschützte Schweigepflicht gilt diese Klausel als vertraglich vereinbarte Verschwiegenheit mit zivilrechtlicher Sanktionierung.

(3) Ausnahmen: (a) schriftliche Entbindung durch die Auftraggeber:in; (b) akute Eigen-/Fremdgefährdung (Suizidalität, drohende Gewalt, Kindeswohlgefährdung) im rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB); (c) gesetzliche Auskunftspflichten gegenüber Strafverfolgungs-/Familiengerichten; (d) anonymisierte Fallbesprechung in Supervision/Intervision durch ebenfalls schweigepflichtige Kolleg:innen.

(4) Eine separate, jederzeit widerrufbare Schweigepflichtsentbindung (Anlage 3) kann erteilt werden — z.B. gegenüber Hausärzt:in oder behandelnder Therapeut:in.

Erläuterung. Schweigepflicht ist Fundament der Beratungsbeziehung — was hier erzählt wird, bleibt im Raum, auch nach Vertragsende. Die Ausnahmen sind eng: eigene Entbindung (jederzeit widerrufbar), akute Gefährdung, gesetzliche Auskunftspflicht; anonymisierte Supervision ist berufsüblich. Häufigste Falle: die eigene Schweigepflicht-Lage überschätzen. Wer nicht approbiert und nicht in strafrechtlich geschütztem Setting (§ 203 StGB) arbeitet, unterliegt keiner strafbewehrten Schweigepflicht — vor Gericht besteht dann kein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 StPO listet abschließend). Heilpraktiker:innen für Psychotherapie fallen seit BVerfG 2004 grundsätzlich nicht unter § 203 StGB. Notstandsklausel nicht reflexhaft anwenden — Güterabwägung dokumentieren. Bei Kindeswohlgefährdung gilt § 4 KKG (gestuftes Vorgehen).

Stolperfallen

  • Eigene Schweigepflicht überschätzen — § 203 StGB greift nur bei abschließend aufgezählten Berufsgruppen
  • Notstandsklausel ohne dokumentierte Güterabwägung — bleibt zivilrechtlich schadensersatzpflichtig
  • Supervision in Praxisgemeinschaft ohne Schallschutz — reale Schweigepflichtverletzung
Anpassen: Bei approbiertem Status § 203 StGB ausdrücklich nennen. Bei freien Berater:innen ehrlich kennzeichnen, dass keine strafrechtlich geschützte Schweigepflicht besteht.

§5 — Datenschutz und Datenverarbeitung

§5 Datenschutz und Datenverarbeitung

(1) Personenbezogene Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) verarbeitet. Für besondere Kategorien (Gesundheits-, Familien-, biografische Daten) gilt eine separate Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO (Anlage 1).

(2) Erhoben werden: Kontaktdaten, Sitzungsnotizen, Genogramm-Daten (eigene und über Familienangehörige), Honorarabrechnungsdaten, bei Online-Sitzungen technische Verbindungsdaten.

(3) Speicherort und -dauer: Sitzungsnotizen und Genogramme lokal/verschlüsselt auf Geräten der Auftragnehmer:in. Honorarabrechnungen 10 Jahre (§ 147 AO). Beratungs-/Behandlungsdokumentation 10 Jahre (approbierte) bzw. bis 3 Jahre nach Ende (freie Berater:innen), danach datenschutzgerechte Löschung.

(4) Rechte der Auftraggeber:in: Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20), Widerruf jederzeit für die Zukunft (Art. 7 Abs. 3). Beschwerderecht bei der Landesdatenschutzbehörde.

(5) Datenweitergabe an Dritte nur an: (a) Steuerberater:in (AVV); (b) IT-Dienstleister mit AVV nach Art. 28 DSGVO; (c) Inkassodienstleister nach erfolgloser Mahnung; (d) bei Online-Sitzungen den Plattform-Anbieter (Anlage 1).

Erläuterung. DSGVO schützt besonders sensible Beratungsdaten. Die Klient:in kann Auskunft, Berichtigung und Löschung verlangen — letztere nur im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen (Honorarbelege 10 Jahre, Steuerrecht schlägt Datenschutzrecht). DSGVO ist das am häufigsten unterschätzte Risiko: Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30, technische Maßnahmen, Reaktion auf Auskunftsanfragen binnen eines Monats. Die Art.-9-Einwilligung muss ausdrücklich und granular erteilt werden — deshalb als separates Dokument. Genogramm-Daten sind Sonderfall: Sie enthalten Angaben über Dritte (Eltern, Großeltern), die nicht selbst einwilligen — die Haushaltsausnahme (Art. 2 Abs. 2 lit. c) greift bei professioneller Verarbeitung nicht. Kurz speichern, technisch absichern.

Stolperfallen

  • Cloud-Speicher (Dropbox, iCloud, Google Drive) ohne AVV — DSGVO-Verstoß
  • E-Mail mit Gesundheitsdaten unverschlüsselt — faktischer Datenschutzverstoß
  • Sitzungsnotizen auf unverschlüsseltem Smartphone — Verlust = meldepflichtige Datenpanne (Art. 33 DSGVO, 72 h!)
Anpassen: Separate DSGVO-Einwilligung beifügen (GenoEasy stellt Mustervorlage). Eingesetzte IT-Dienstleister und AVV-Status konkret prüfen.

§6 — Haftung und Mitwirkung

§6 Haftung und Mitwirkung

(1) Die Auftragnehmer:in haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(2) Die Haftung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unbeschränkt.

(3) Es wird kein bestimmter Beratungserfolg geschuldet (vgl. §2 Abs. 5). Reflexion, Verhaltensänderung und Umsetzung liegen in der alleinigen Verantwortung der Auftraggeber:in.

(4) Die Auftragnehmer:in unterhält eine Berufshaftpflicht (siehe §1). Schadensanzeige hat unverzüglich nach Kenntnis zu erfolgen.

(5) Mitwirkungspflicht: Die Auftraggeber:in informiert unaufgefordert über relevante Umstände — insbesondere akute Krisen, Suizidgedanken, parallele Behandlungen, Medikamenteneinnahme mit psychischen Wirkungen. Unterlassene Information kann zur Setting-Anpassung oder Vertragsbeendigung führen.

Erläuterung. Die Haftungsbegrenzung folgt BGH-Rechtsprechung: Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nie ausschließbar, leichte Fahrlässigkeit nur eingeschränkt, Körper-/Gesundheits-/Lebensschäden nie ausschließbar. Pauschaler Haftungsausschluss kippt die ganze Klausel (§ 309 Nr. 7 BGB). Berufshaftpflicht ist faktisch existenziell — Mindestdeckung 1 Mio EUR (HDI, Gothaer, Allianz, PSY-Versorgung). Die Mitwirkungspflicht ist zentral: Wer parallele Therapie, Substanzkonsum oder akute Krise verschweigt, gefährdet die Beratung — Berater:innen dürfen und müssen dann Setting anpassen oder beenden.

Stolperfallen

  • Pauschaler Haftungsausschluss — unwirksam und kippt die gesamte Klausel
  • Keine Berufshaftpflicht — beim ersten Schaden Existenzrisiko
  • Mitwirkungspflicht nur deklariert, nicht gelebt — Vertrag allein reicht in der Krise nicht
Anpassen: Name und Police-Nummer der Berufshaftpflicht in §1 ergänzen. Bei Hochrisiko-Klientel Deckung prüfen.

§7 — Vertragsdauer und Kündigung

§7 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung und erster Sitzung. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht. Die Dauer wird ergebnisoffen gestaltet.

(2) Beide Parteien können jederzeit ordentlich in Textform (E-Mail genügt) kündigen. Eine Kündigungsfrist besteht nicht; bereits vereinbarte Termine innerhalb der nächsten 24 Stunden werden nach §3 Abs. 4 abgerechnet.

(3) Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. Wichtige Gründe sind: auf Klient:innen-Seite Vertrauensverlust, fehlende Passung, Wechsel zu anderer Fachperson; auf Berater:innen-Seite unbezahltes Honorar trotz Mahnung, anhaltende Verletzung der Mitwirkungspflicht, Auftreten einer Indikation, die Heilbehandlung erfordert, Verletzung der Würde anderer Anwesender.

(4) Eine Pause (Urlaub, Krankheit, persönliche Umstände) führt nicht zur Beendigung. Bei Pausen länger als 6 Monate wird das Setting in einem Auffrisch-Gespräch neu vereinbart.

(5) Auf Wunsch übergibt die Auftragnehmer:in eine Abschluss-Übersicht (Sitzungen, Stand, Empfehlungen). Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

Erläuterung. Dienstverträge sind nach § 627 BGB jederzeit kündbar in Vertrauensverhältnissen — Mindestlaufzeit-Klauseln wären unwirksam. Die Klient:in braucht keine Begründung; eine E-Mail genügt. Pausen lassen den Vertrag bestehen. Auf Berater:innen-Seite ist die Pflicht zur Unzeit-Vermeidung (§ 627 Abs. 2 BGB) zentral — Kündigung darf die Klient:in nicht ohne Anschlussversorgung lassen, Kolleg:innen-Empfehlung anbieten. Tritt eine Indikation für Heilbehandlung auf (Suizidalität, akute Psychose), gehört Beenden und Vermitteln zur Sorgfaltspflicht — Weiterbegleitung wäre ggf. unerlaubte Heilkunde.

Stolperfallen

  • Mindestlaufzeit oder lange Kündigungsfristen für Klient:innen — unwirksam (§ 627 BGB)
  • Eigene Kündigung „zur Unzeit" ohne Anschlussempfehlung — Schadensersatzrisiko
  • Pause-Regelung unklar von Beendigung getrennt — Honorarstreit, wer wann „raus" war
Anpassen: Pause-Frist (6 Monate) an eigene Praxis anpassen. Bei behördlichen Auftragskontexten (Jugendhilfe, Familiengericht) gesonderte Regelungen ergänzen.

§8 — Sonstiges (Schlussbestimmungen)

§8 Sonstiges

(1) Schrift-/Textform: Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Mündliche Nebenabreden werden nur durch schriftliche Bestätigung verbindlich.

(2) Anwendbares Recht: Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei grenzüberschreitenden Beratungen (Österreich, Schweiz) bleibt zwingendes Verbraucherschutzrecht des Aufenthaltsstaats unberührt.

(3) Gerichtsstand: Soweit gesetzlich zulässig Geschäftssitz der Auftragnehmer:in. Bei Verbraucher-Verträgen bleibt es bei §§ 13, 29 ZPO.

(4) Verbraucher-Streitbeilegung: Die Auftragnehmer:in ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Beschwerdemöglichkeit beim Berufsverband: ______________________.

(5) Salvatorische Klausel: Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Zweck am nächsten kommt.

(6) Widerrufsrecht (Fernabsatz): Bei ausschließlich elektronischem Vertragsschluss (Online-Anmeldung, Telefon, E-Mail ohne persönlichen Erstkontakt) hat die Verbraucher:in ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 312g BGB). Widerrufsbelehrung als Anlage 2.

(7) Anlagen: ☐ Anlage 1 — DSGVO-Einwilligung ☐ Anlage 2 — Widerrufsbelehrung (Fernabsatz) ☐ Anlage 3 — Schweigepflichtsentbindung (optional) ☐ Anlage 4 — Honorarliste/Sozialtarif (optional)

Ort, Datum: ______________________

Auftragnehmer:in: ______________________ Auftraggeber:in: ______________________

Erläuterung. Bei Online-Vertragsschluss ohne persönlichen Erstkontakt gilt 14-tägiges Widerrufsrecht — wer nicht ordentlich belehrt, verlängert die Frist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage (§ 356 Abs. 3 BGB). Die Widerrufsbelehrung muss aus dem amtlichen Muster (Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB) stammen — kein Eigenbau. Die VSBG-Erklärung ist Pflicht; Schweigen ist abmahnfähig. Pauschale Gerichtsstandsklauseln gegenüber Verbraucher:innen sind oft unwirksam (§§ 13, 29 ZPO). Salvatorische Klausel ist Standard, schützt aber nicht vor komplett unwirksamen Kernklauseln.

Stolperfallen

  • Widerrufsbelehrung bei Online-Vertrag fehlt oder nicht aus amtlichem Muster — bis zu 12 Monate Widerrufsfrist
  • Pauschale Gerichtsstandsklausel gegen Verbraucher:innen — unwirksam
  • Salvatorische Klausel als Allheilmittel — schützt nicht vor unwirksamen Kernklauseln
Anpassen: Bei reinem Online-Setting amtliche Widerrufsbelehrung Anlage 2 verwenden. Bei Beratung außerhalb DACH anwaltlich klären.

Hinweis zur Nutzung der Kopiervorlage

Die folgenden Seiten enthalten das vollständige Vertragsmuster in einer ausdruckbaren Fassung. Sie können diese Seiten herauslösen, ausfüllen und unterzeichnen.

  • Unterstrichene Lücken sind auszufüllen (Name, Honorar, Sitzungsdauer, Anschrift, Gerichtsstand …).
  • ☐ Kästchen sind anzukreuzen, soweit zutreffend.
  • Erläuterungen zu jeder Klausel finden Sie auf den vorhergehenden Seiten dieser Vorlage (§ 1 – § 8).
  • Das Muster dient als Diskussionsgrundlage für einen Termin mit Ihrer Fachanwält:in. Es ist keine rechtsverbindliche Vorlage.
  • Vor Praxiseinsatz: Anpassungs-Checkliste am Ende dieser Vorlage durchgehen.

Beratungsvertrag

zwischen den nachstehend genannten Parteien

Auftraggeber:in („Klient:in")

Name, Vorname
Anschrift
PLZ, Ort
Geburtsdatum
Telefon
E-Mail

— und —

Auftragnehmer:in („Berater:in")

Name, Vorname
Berufsbezeichnung
Praxis / Träger
Anschrift
PLZ, Ort
Telefon
E-Mail
USt-IdNr. / St.-Nr. (sofern vorhanden)
Berufshaftpflicht (Versicherung / Police)

— Die Parteien schließen den folgenden Beratungsvertrag —

§ 1 — Vertragsparteien

(1) Vertragsparteien sind die auf dem Deckblatt namentlich bezeichneten Personen. Die Angaben auf dem Deckblatt sind Bestandteil dieses Vertrages.

(2) Bei Paar-, Familien- oder Mehrpersonen-Beratung gelten alle teilnehmenden volljährigen Personen als Auftraggebende und unterzeichnen gemeinschaftlich. Bei Minderjährigen unterzeichnen alle Sorgeberechtigten.

(3) Weitere teilnehmende Personen (Name, Geburtsdatum):

§ 2 — Gegenstand der Beratung

(1) Gegenstand ist die Erbringung einer systemischen Beratung durch die Auftragnehmer:in. Sie umfasst insbesondere die gemeinsame Erarbeitung eines Genogramms (mehrgenerationale Familiendarstellung nach McGoldrick & Gerson) sowie die darauf aufbauende Reflexion familiärer Muster, Ressourcen und Anliegen.

(2) Die Beratung ist ausdrücklich keine Heilbehandlung im Sinne des § 1 PsychThG oder § 1 HeilprG. Sie dient nicht der Diagnose oder Behandlung psychischer Störungen mit Krankheitswert. Im Falle behandlungsbedürftiger Beschwerden wird eine Überweisung an entsprechend qualifizierte Fachpersonen empfohlen.

(3) Konkretes Anliegen der Auftraggeber:in:

(4) Setting:

☐ Praxisräume (Anschrift Deckblatt)    ☐ Online via    ☐ Hausbesuch

(5) Sitzungsformat: Minuten pro Sitzung. Geplante Frequenz: . Die Sitzungszahl wird ergebnisoffen festgelegt; ein bestimmter Erfolg wird ausdrücklich nicht geschuldet (Dienstvertrag, nicht Werkvertrag).

§ 3 — Vergütung und Zahlungsmodalitäten

(1) Das Honorar beträgt Euro pro Sitzung à Minuten (Standardannahme 60 Minuten zzgl. ca. 10 Minuten Vor-/Nachbereitung). Bei abweichender Dauer wird anteilig abgerechnet.

(2) Umsatzsteuerlicher Status:

☐ Kleinunternehmer:in nach § 19 UStG — keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

☐ Regelbesteuert — Honorar zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit 19 %).

(3) Abrechnung:

☐ nach jeder Sitzung    ☐ monatlich gesammelt    ☐ Barzahlung gegen Quittung

Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.

(4) Ausfallhonorar: Bei Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin bzw. bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird das volle Honorar fällig (§ 615 BGB analog). Bei rechtzeitiger Absage (> 24 h) entstehen keine Kosten. Diese Regelung gilt nicht bei nachweislich unverschuldeter Verhinderung (Attest, höhere Gewalt). Ein kostenfreier Ersatztermin im gleichen Quartal wird angestrebt.

(5) Bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie eine Mahngebühr von pauschal 5 Euro pro Mahnung. Vor Inkasso erfolgt eine schriftliche Zahlungserinnerung mit mindestens 14 Tagen Frist.

§ 4 — Schweigepflicht und Verschwiegenheit

(1) Die Auftragnehmer:in verpflichtet sich, über alle ihr im Rahmen der Beratung anvertrauten oder bekannt gewordenen persönlichen, gesundheitlichen, familiären und beruflichen Informationen zeitlich unbegrenzt Stillschweigen zu bewahren. Die Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

(2) Sofern die Auftragnehmer:in einer berufsständischen Schweigepflicht unterliegt (z.B. § 203 StGB als approbierte:r Psychotherapeut:in, Ärzt:in), gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften vorrangig. Bei freiberuflichen Berater:innen ohne strafrechtlich geschützte Schweigepflicht gilt diese Klausel als vertraglich vereinbarte Verschwiegenheit mit zivilrechtlicher Sanktionierung.

(3) Ausnahmen bestehen ausschließlich in folgenden Fällen: (a) schriftliche Schweigepflichtsentbindung durch die Auftraggeber:in; (b) akute Eigen- oder Fremdgefährdung (Suizidalität, drohende Gewalt, Kindeswohlgefährdung) im Sinne eines rechtfertigenden Notstands (§ 34 StGB); (c) gesetzliche Auskunftspflichten gegenüber Strafverfolgungs- oder Familiengerichten; (d) anonymisierte Fallbesprechung in Supervision oder Intervision durch ebenfalls schweigepflichtige Fachkolleg:innen.

(4) Eine separate, jederzeit widerrufbare Schweigepflichtsentbindung kann gesondert erteilt werden (Anlage 3).

§ 5 — Datenschutz und Datenverarbeitung

(1) Personenbezogene Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) verarbeitet. Für besondere Kategorien (Gesundheits-, Familien-, biografische Daten) gilt eine separate Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO (Anlage 1).

(2) Erhoben werden: Kontaktdaten, Sitzungsnotizen, Genogramm-Daten (eigene und über Familienangehörige), Honorarabrechnungsdaten. Bei Online-Sitzungen zusätzlich technische Verbindungsdaten.

(3) Speicherort und -dauer: Sitzungsnotizen und Genogramme werden lokal/verschlüsselt gespeichert. Honorarabrechnungen werden gemäß § 147 AO 10 Jahre aufbewahrt. Beratungsdokumentation wird gemäß berufsständischer Vorgaben 10 Jahre (approbierte) bzw. bis 3 Jahre nach Beratungsende (freie Berater:innen) aufbewahrt und anschließend datenschutzgerecht gelöscht.

(4) Rechte der Auftraggeber:in: Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20), Widerruf der Einwilligung jederzeit für die Zukunft (Art. 7 Abs. 3). Beschwerderecht bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde.

(5) Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt, außer: (a) Steuerberater:in (Honorardaten, AVV); (b) IT-Dienstleister mit AVV nach Art. 28 DSGVO; (c) Inkassodienstleister bei Zahlungsverzug nach erfolgloser Mahnung; (d) bei Online-Sitzungen: technischer Plattform-Anbieter (siehe Datenschutzhinweis Anlage 1).

§ 6 — Haftung und Mitwirkung

(1) Die Auftragnehmer:in haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(2) Die Haftung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Beschränkungen unberührt.

(3) Es wird kein bestimmter Beratungserfolg geschuldet (vgl. § 2 Abs. 5). Reflexion, Verhaltensänderung und Umsetzung von Erkenntnissen liegen in der alleinigen Verantwortung der Auftraggeber:in.

(4) Die Auftragnehmer:in unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung (siehe Deckblatt). Eine Schadensanzeige hat unverzüglich nach Kenntnis zu erfolgen.

(5) Mitwirkungspflicht: Die Auftraggeber:in verpflichtet sich, die Auftragnehmer:in über für die Beratung relevante Umstände — insbesondere akute Krisen, Suizidgedanken, Behandlungen durch andere Fachpersonen, Medikamenteneinnahme mit psychischen Wirkungen — unaufgefordert zu informieren. Eine unterlassene Information kann zur Anpassung des Settings oder zur Beendigung der Beratung führen.

§ 7 — Vertragsdauer und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung und erster Sitzung. Vertragsbeginn: . Eine Mindestlaufzeit besteht nicht. Die Dauer der Beratung wird ergebnisoffen gestaltet.

(2) Beide Parteien können den Vertrag jederzeit ordentlich in Textform (E-Mail genügt) kündigen. Eine Kündigungsfrist besteht nicht; bereits vereinbarte Termine innerhalb der nächsten 24 Stunden sind nach § 3 Abs. 4 abzurechnen.

(3) Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. Wichtige Gründe sind insbesondere: (a) auf Seite der Auftraggeber:in Vertrauensverlust, fehlende Passung des Beratungsansatzes, Wechsel zu anderer Fachperson, akute Lebensumstände; (b) auf Seite der Auftragnehmer:in unbezahltes Honorar trotz Mahnung, anhaltende Verletzung der Mitwirkungspflicht (§ 6 Abs. 5), Auftreten einer Indikation, die Heilbehandlung erfordert, Verletzung der Würde anderer Anwesender.

(4) Eine vorübergehende Pause (Urlaub, Krankheit, persönliche Umstände) führt nicht zur Vertragsbeendigung. Bei Pause-Phasen länger als 6 Monate wird das Setting in einem Auffrisch-Gespräch neu vereinbart.

(5) Im Falle der Kündigung übergibt die Auftragnehmer:in auf Wunsch eine Abschluss-Übersicht (durchgeführte Sitzungen, Stand der Themen, ggf. Empfehlungen). Bereits erbrachte Leistungen sind ungeachtet der Kündigung zu vergüten.

§ 8 — Sonstiges (Schlussbestimmungen)

(1) Schrift-/Textform: Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Mündliche Nebenabreden werden nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

(2) Anwendbares Recht: Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei grenzüberschreitenden Beratungen bleibt zwingendes Verbraucherschutzrecht des Aufenthaltsstaats unberührt.

(3) Gerichtsstand: Soweit gesetzlich zulässig . Bei Verbraucher-Verträgen verbleibt es bei den gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen (§ 29 ZPO Erfüllungsort, § 13 ZPO Wohnsitz).

(4) Verbraucher-Streitbeilegung: Die Auftragnehmer:in ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Beschwerdemöglichkeiten beim Berufsverband: .

(5) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

(6) Widerrufsrecht (Fernabsatz): Wird der Vertrag ausschließlich über elektronische Kommunikationsmittel ohne persönlichen Erstkontakt geschlossen, hat die Auftraggeber:in als Verbraucher:in ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 312g BGB). Die separate Widerrufsbelehrung ist als Anlage 2 beigefügt.

(7) Anlagen (Vertragsbestandteil):

☐ Anlage 1 — DSGVO-Einwilligungserklärung

☐ Anlage 2 — Widerrufsbelehrung (Fernabsatz, Art. 246a EGBGB)

☐ Anlage 3 — Schweigepflichtsentbindung (optional)

☐ Anlage 4 — Honorarliste / Sozialtarif (optional)

Ort, Datum:
Unterschrift Auftraggeber:in („Klient:in")
Unterschrift Auftragnehmer:in („Berater:in")

Bei Paar-/Familienberatung weitere Unterschriftsfelder ergänzen — alle volljährigen Teilnehmenden unterzeichnen.


FAQ — Sechs zentrale Klient:innen-Fragen

1. Wie wird abgerechnet und was, wenn ich kurzfristig absage? In der Regel pro Sitzung — nach jeder Sitzung oder monatlich gesammelt, zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Bei Absage mehr als 24 Stunden vorher entstehen keine Kosten. Bei kürzerer Frist oder Nichterscheinen wird das volle Honorar fällig, außer Sie sind nachweislich erkrankt (Attest). Buchen Sie deshalb Termine, die Sie sicher wahrnehmen können.

2. Bekomme ich eine Quittung für Krankenkasse oder Versicherung? Sie bekommen eine Rechnung mit allen geforderten Angaben. Beratung/Coaching ist keine Heilbehandlung und wird in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Manche private Zusatzversicherungen, Beihilfen oder Arbeitgeber-Programme zahlen — bitte dort konkret nachfragen.

3. Können Sie meinen Hausarzt informieren? Nur mit Ihrer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung — und nur soweit Sie das wünschen. Wir bereiten dafür eine Schweigepflichtsentbindung vor, die genau festlegt, was an wen weitergegeben wird. Sie können diese Erklärung jederzeit zurückziehen. Ohne sie schweigen wir auch gegenüber Familie, Hausarzt und allen anderen.

4. Was, wenn ich mit der Beratung nicht zufrieden bin? Sprechen Sie es bitte direkt an — in vielen Fällen lässt sich das Setting anpassen. Wenn die Passung nicht stimmt, können Sie jederzeit kündigen (E-Mail genügt) ohne Folgekosten. Für berufsständische Beschwerden steht Ihnen die Beschwerdestelle unseres Berufsverbands offen.

5. Können meine Daten weitergegeben werden? Nein — außer in zwei Ausnahmen: Erstens mit Ihrer Zustimmung (z.B. Information an Hausärzt:in). Zweitens in akuten Gefährdungslagen (konkrete Suizidgefahr, Kindeswohlgefährdung), in denen gesetzliche Pflichten bestehen. Anonymisierte Supervision durch schweigepflichtige Kolleg:innen ist berufsüblich und schützt Sie nicht weniger.

6. Was tun in einem psychischen Notfall? Beratung ist nicht der richtige Ort für akute Notfälle. Wenden Sie sich sofort an: ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117, Notruf 112, Telefonseelsorge 0800/111 0 111 (kostenfrei, 24/7). Eine psychiatrische Notaufnahme ist jederzeit möglich. Tritt eine solche Situation während der Beratungsphase ein, sprechen Sie uns an — wir helfen, passende Hilfe zu finden.


Anpassungs-Checkliste vor Praxis-Einsatz

Vor dem Einsatz im Klient:innen-Kontakt sollten alle Punkte mit einer Fachanwält:in geklärt sein:

☐ Vertragsparteien-Felder ausgefüllt (Name, Anschrift, Berufsbezeichnung)
☐ Konkretes Honorar eingesetzt (kein Platzhalter „X EUR"!)
☐ Sitzungslänge und -frequenz festgelegt
☐ Ausfallhonorar-Regelung an eigene Praxis angepasst
☐ Mehrwertsteuer-Hinweis prüfen (Kleinunternehmer ja/nein, § 19 UStG)
☐ Schweigepflicht-Klausel an Berufsstand anpassen (§ 203 StGB anwendbar?)
☐ DSGVO-Einwilligung beigefügt oder verlinkt (Anlage 1)
☐ Berufshaftpflicht aktiv? Deckungssumme ≥ 1 Mio EUR?
☐ Gerichtsstand auf eigenes Bundesland; bei Verbraucher-Verträgen Klausel prüfen
☐ Bei Online-Setting: amtliche Widerrufsbelehrung (Art. 246a § 1 EGBGB!)
☐ VSBG-Erklärung (§ 36) — Teilnahme/Nichtteilnahme erklären
☐ Bei Therapie-Setting berufsständische Vorgaben (Approbation, Kammer)
☐ Unterschriftenfeld für beide Parteien (bei Paaren: alle Beteiligten)
☐ Vertragstext mit Fachanwält:in für Medizin-/Sozial-/Berufsrecht geprüft
☐ Schweigepflichtsentbindung (Anlage 3) als Blanko-Formular bereitgestellt
☐ Internal: Vertrag in Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 DSGVO) eingetragen
☐ Internal: Aufbewahrungsroutine (10 Jahre Honorarbelege, 3–10 Jahre Doku)

Quellen und weiterführende Literatur

  • §§ 611 ff. BGB — Dienstvertragsrecht; § 627 BGB zur Kündigung in Vertrauensverhältnissen.
  • § 615 BGB — Annahmeverzug, Grundlage des Ausfallhonorars.
  • §§ 305 ff. BGB — AGB-Recht; §§ 307, 309 zur Inhaltskontrolle.
  • § 312g i.V.m. § 356 BGB — Widerrufsrecht bei Fernabsatz; amtliches Muster Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB.
  • § 203 StGB — Strafrechtlich geschützte Schweigepflicht; abschließend aufgezählte Berufe.
  • § 34 StGB — Rechtfertigender Notstand für Schweigepflichtsdurchbrechung.
  • § 132a StGB — Strafbarkeit unberechtigter Titelnutzung („Therapeut:in").
  • § 5 HeilprG — Verbot der unerlaubten Heilkunde-Ausübung.
  • § 53 StPO — Zeugnisverweigerungsrecht; nur abschließend genannte Berufe.
  • § 630f BGB — Dokumentationspflicht bei Heilbehandlung (Vorbildwert für Beratungs-Doku).
  • DSGVO Art. 6, 7, 9, 13, 28, 30 — Rechtsgrundlagen; Art. 9 besonders streng bei Gesundheitsdaten.
  • § 4 KKG — Gestuftes Vorgehen bei Kindeswohlgefährdung für Berufsgeheimnisträger.
  • § 19 UStG — Kleinunternehmerregelung (Grenze derzeit 22.000 EUR).
  • § 36 VSBG — Informationspflicht über (Nicht-)Teilnahme an Schlichtung.
  • DGSF (dgsf.org), Systemische Gesellschaft (systemische-gesellschaft.de), BPtK (bptk.de), VDH (vdh-heilpraktiker.de) — Berufsverbände mit Klauselempfehlungen.
  • BVerfG, Beschluss 02.03.2004, 1 BvR 2098/01 — Schweigepflichts-Stellung von Heilpraktiker:innen für Psychotherapie.
  • Lambertus-Verlag — „Verträge in der Sozialen Arbeit" (Standardwerk mit kommentierten Mustern).

Bei jeder Quelle: Im konkreten Praxisfall vor Übernahme einer Klausel anwaltliche Prüfung einholen. Gesetze und Rechtsprechung ändern sich — dieses Muster ist eine Momentaufnahme zum Stand 2026-06-03.

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