Wichtig: Durch die Installation oder Nutzung dieser Software erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung einverstanden. Wenn Sie nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Software nicht installieren oder nutzen.
1. Vertragsparteien
Diese Lizenzvereinbarung wird geschlossen zwischen:
- Lizenzgeber: Dag Zippel, Systemische Praxis, Breite Straße 8, 13187 Berlin (im Folgenden "Anbieter")
- Lizenznehmer: Die natürliche oder juristische Person, die die Software installiert oder nutzt (im Folgenden "Nutzer*in")
2. Gegenstand der Lizenz
Der Anbieter gewährt eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software "GenoEasy" auf der im jeweiligen Lizenzmodell angegebenen Anzahl von Geräten.
Die Software dient dem Erstellen von Genogrammen in therapeutischen, beratenden und behördlichen Kontexten.
3. Lizenzaktivierung
- Die Software erfordert eine einmalige Online-Aktivierung über einen Lizenzserver.
- Nach erfolgreicher Aktivierung ist die Software offline uneingeschränkt nutzbar.
- Der/die Nutzer*in ist verantwortlich für die sichere Aufbewahrung des Lizenzschlüssels.
- Weitergabe oder Veröffentlichung des Lizenzschlüssels ist untersagt.
- Ein Gerätewechsel ist über das Aktivierungsportal möglich.
4. Nutzungsumfang
Der/die Nutzer*in darf:
- Die Software bestimmungsgemäß nutzen
- Projekte lokal speichern
- Erstellte Genogramme exportieren und beruflich verwenden
- Backups der lokalen Daten anlegen
Der/die Nutzer*in darf nicht:
- Die Software dekompilieren, manipulieren oder modifizieren
- Den Lizenzschutz umgehen
- Die Software vermieten, verleihen oder weiterverkaufen
- Screenshots oder Inhalte zur Rekonstruktion der Software selbst verwenden
- Die Software auf mehr Geräten installieren als im Lizenzmodell vorgesehen
5. Datenschutz (DSGVO)
- Die Software verarbeitet ausschließlich Daten lokal auf dem Gerät des Nutzers.
- Es findet keine Übertragung personenbezogener Daten an den Anbieter statt.
- Die Aktivierung übermittelt ausschließlich technische Lizenzdaten (Lizenzschlüssel, Hash des Geräts).
- Der/die Nutzer*in ist selbst datenschutzrechtlich für die eingegebenen Inhalte verantwortlich.
Für Organisationen (z.B. Jugendämter, Kliniken) kann auf Anfrage ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bereitgestellt werden.
5a. Hinweis zur HIPAA-Vereinbarkeit (Vereinigte Staaten)
- GenoEasy speichert alle Daten ausschließlich auf dem lokalen Gerät des Nutzers. Es werden keine Klient:innen- oder Patientendaten an die Server des Anbieters übertragen.
- Diese rein lokale Architektur ist darauf ausgelegt, Gesundheitsdienstleister bei der Erfüllung ihrer eigenen HIPAA-Pflichten zu Datenminimierung und lokaler Kontrolle zu unterstützen.
- GenoEasy ist kein „Business Associate" im Sinne von HIPAA (45 CFR § 160.103) und bietet keine Business Associate Agreements (BAA) an. Der Nutzer bleibt allein verantwortlich für die HIPAA-Konformität in seiner Einrichtung.
- US-amerikanische Gesundheitsdienstleister und „Covered Entities" sollten vor dem Einsatz im klinischen Umfeld ihre Compliance-Verantwortlichen hinzuziehen, um zu prüfen, ob GenoEasy ihre konkreten HIPAA-Anforderungen erfüllt.
6. Updates
- Kleine Updates (Version 1.x) sind im Kaufpreis der Einzellizenz und Praxis-Lizenz enthalten.
- Große Versionssprünge (z.B. 2.0) können kostenpflichtig sein.
- Jahreslizenzen (Organisation, Enterprise) beinhalten alle Updates während der Laufzeit.
- Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Updates bereitzustellen.
7. Gewährleistung
Die Software wird sorgfältig entwickelt und getestet. Dennoch übernimmt der Anbieter keine Garantie für fehlerfreie Funktion. Die Gewährleistung folgt den gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Rechts.
Bei Mängeln hat der Anbieter das Recht zur Nachbesserung durch Updates oder Patches.
8. Haftung
Der Anbieter haftet nicht für:
- Datenverlust durch unsachgemäße Nutzung oder fehlende Backups
- Indirekte Schäden oder Folgeschäden
- Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder Nutzung entgegen dieser Vereinbarung
- Schäden durch Dritte oder höhere Gewalt
Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
9. Laufzeit und Kündigung
- Einzellizenz & Praxis-Lizenz: Die Lizenz gilt unbefristet (Einmalkauf).
- Jahreslizenzen: Verlängern sich automatisch, sofern nicht 30 Tage vor Ablauf gekündigt wird.
- Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung kann die Lizenz widerrufen werden.
- Nach Kündigung oder Widerruf ist die Software zu deinstallieren.
10. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand ist, sofern zulässig, Berlin.
- Änderungen dieser Lizenzvereinbarung müssen schriftlich erfolgen.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Maßgebliche Sprachfassung: Die englische Fassung dieses Lizenzvertrags ist die rechtlich bindende Version. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen ist die englische Fassung maßgeblich.